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aller Anfang ist schwer

Einleitung

 

  


Die Hirschhaltung ist eine sehr Interessante Tätigkeit, welche aber auch ihre Tücken beinhaltet. Der Arbeitsaufwand alleine ist hingegen eher bescheiden. Grössere Brocken sind, um nur einige zu nennen zum Beispiel die Vorschriften und die benötigten Bewilligungen des Kantons Bern. Doch ist Jemand wirklich von der Hirschhaltung überzeugt, kann er auch die bewältigen.

 

 

 

 

  

Das Erste, was ich mir überlegen musste, ist das wie, was, wo.
Die Art des Hirsches entscheidet viel im laufe des Bewilligungsgesuches, wie in meinem Fall  für den Rothirsch.  Man macht sich am besten darüber schlau, was es alles braucht, denn die Hirschhaltung ist nicht einfach so wie die von anderen Nutztieren. Es benötigt ein Baugesuch zum errichten des Gatters und allenfalls, wenn noch nicht vorhanden, die Bewilligung für den Unterstand , Zaun das auch noch ein Baugesuch braucht. Wenn man das alles im reinen hat und es Bewilligt  ist und mit dem Bauen des Unterstandes und dem Zäunen des Gatters beginnen könnte ist dies leider noch lange nicht alles. Es kostet alles heutzutage viel Geld wen man etwas will und so ist es mit der Hirschhaltung auch. Man muss sich im klaren sein, dass die Hirschhaltung nicht den grossen Gewinn einbringen wird und sie deshalb nur mehr zur Freude dienen wird. Sonst müsste ich im sehr grossen Stil die Hirschzucht betreiben, wie sie es in Neuseeland machen. Das Geld das man in den Unterstand und die Zäune steckt wird man fast nicht mehr herauswirtschaften können. Vielleicht in sechzig Jahren hätte man das Geld wieder zurück, was man in die Hirschhaltung gesteckt hatte. Die Hirschhaltung hat auch seine Vorteile, denn man hat dann pro Tag vielleicht nur noch eine halbe Stunde mit den Tieren zu tun um sie zu füttern und zu schauen ob es ihnen gut geht. Bei der Milchviehhaltung musste man morgens und abends zweieinhalb Stunden im Stall stehen um die Kühe zu Füttern, egal ob es nur zwei oder vierzig Kühe sind. Den Hirschen ist es egal, wann man sie füttert ob morgens, mittags oder abends. Sie müssen einfach immer fliessendes Wasser haben im Gehege. Es sind genügsame Tiere und man könnte auch eine Vorratsfütterung machen damit man in die Ferien gehen könnte für ein paar Tage, was bei den Milchkühen nicht vorstellbar ist.

 

 

 

 

 

Bewilligungsverfahren

  

Als erstes muss ich mir vom Veterinärdienst Formulare anfordern. Bei den Formularen handelt es sich um ein Bewilligungsgesuch für die jagdrechtliche Wildtierhaltung. Zusätzlich muss man einen Grundbuchplan im Massstab eins zu tausend und eins zu zweitausend vom Geometer von der Gemeinde anfordern, auf welchen die Gehege Grenzen so genau wie  möglichst eingezeichnet sind. Zudem braucht es noch einen Kartenausschnitt im Massstab eins zu fünfundzwanzigtausend, auf welchem der Standort des Geheges eingezeichnet ist. Es wird mit dem einreichen des Gesuches auch verbindlich gemacht in welchem Schlachtlokal die Hirsche zerlegt werden, zudem muss das Schlachtlokal behördlich bewilligt sein. Die gesamte für die Hirschhaltung vorgesehene Fläche und die Beschaffenheit des Geheges muss angegeben werden. Es muss eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden oder die von der Landwirtschaft übernommen werden. Wir in unserem Fall übernehmen einfach die Versicherung von der Landwirtschaft. Die Art der Tiere ist ausschlaggebend für weiteres im Bewilligungsverfahren mit denen man das Gehege bestücken will. Je nach Hirschart braucht es unterschiedliche Zaunhöhen die Bewilligt werden müssen. Es benötigt einen Fachausweis zur Haltung der Hirsche. Der Hirschhalter muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für Hirschhalter absolviert haben, die in sechs Module unterteilt in einem Jahr sind. Es müssen zudem auch noch dreihundert Stunden auf einem Hirschbetrieb gemacht werden wo man über verschiedene Dinge mehr erfährt und man noch praktisch unterrichtet wird. Den Fachausweis bekommt man nach dem absolvieren dieser zwei Unterrichtungen die ich am machen bin. Es braucht noch Zeichnungen wie Schnitte, Grundrisse und Ansichten vom Unterstand wie in unserem Fall wen man noch keinen hat. Man muss noch Vorabklärungen mit dem in unserer Region zugeteiltem Wildhüter machen, ob man das Gehege wie wir uns das vorstellen errichten können. Man informiert die Nachbahren über unser vorhaben ob sie einverstanden sind. Man schickt alles auf die Gemeinde wo sie alles anschauen ob das geht. Sie Schicken alles auch noch auf Bern wo sie auch noch alles anschauen. Wenn alles Bewilligt wird bekomme ich Informationen vom Forstamt über den Waldabstand, von der Gemeinde den Strassenabstand und den genauen Gewässerabstand, der bei uns eine grosse Rolle spielt da wir an zwei Bächen und direkt am Wald Wohnen. Unser Gehege wird von einem Wanderweg unterteilt der bei uns durchführt.

 

 

 

 

Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Veterinärdienst Unterlagen

  

Man muss der kantonalen Tierschutzstelle Unterlagen in form von Ansprechpartner, Art und Dauer der Wildtierhaltung, Verantwortliche Person der Tierbetreuung, Tierart, Herkunft der Tiere, Grösse der Gehege, Spezielle Einrichtungen, Fütterung und den Umgang mit den Tieren schicken. Wenn diese Formulare sauber ausgefüllt sind kann man sie an die kantonale Tierschutzstelle senden. Diese Unterlagen kann man im Internet ausfüllen und ausdrucken.

 

 

 

 

Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Veterinärdienst Vorschriften

  

Man muss vom Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz die Vorschriften wie Gehege Einrichtungen, Tierpflege, Kontrolle, Tötung, Fleischhygiene und die Haftung und Kosten durch schaden von Tieren einhalten. Wenn diese nicht mehr eingehalten werden sollten, entziehen sie einem die Haltebewilligung wider. So muss man die aufgezählten Vorschriften einhalten um überhaupt eine Bewilligung zu erhalten.

 

 

  

 

Gehege Vorschriften

  

 

Es müssen Gehege erstellt und unterhalten werden, damit sich die Hirsche nicht verletzen oder auf irgendeine weise entweichen können.  Es ist zu vermeiden das Spitze Gehege Winkel unter fünfundvierzig Grad entstehen. Die Zaunhöhe beträgt für Damhirsche zwei Meter und für Rothirsche zweieinhalb Meter. Die Gehegeunterteilungen betragen für den Damhirsch etwa ein Meter fünfzig und für den Rothirsch zwei Meter. Die Geflechte sind im Boden zehn Zentimeter zu vergraben um das entweichen oder das eindringen von Hunden oder Füchsen zu vermeiden. In den Gebieten mit viel Schneefall ist die Zaunhöhe anzupassen. Bei uns ist es wichtig die Tafeln mit dem Schriftzug Füttern verboten anzubringen, weil ein Wanderweg neben dem Gatter durchführt. Die Gehege sind so zu bestücken mit Tieren, dass sich die Grasnarbe erhalten kann. Die Regel pro Hektar Land beträgt für das Damwild acht Hirscheinheiten und für das Rotwild vier Hirscheinheiten



 

Einrichtungs- Vorschriften

  

Es müssen Einrichtungen zum fangen und zur Quarantäne errichtet werden. Diese können Absperrgehege oder ein abschliessbarer Stall sein. Der Stall muss mindestens einen Quadratmeter pro Tier oder pro Hirscheinheit zwei Quadratmeter gross sein.

Unter Hirscheinheit versteht man Kuh, Kalb und das letztjährige Kalb (Schmaltier). Es muss ausserdem im Gehege frisches fliessendes Wasser vorhanden sein. Der Stalluntergrund sollte aus Beton oder aus gut verdichtbarem Kies bestehen zwecks der natürlichen Klauenabnutzung die unbedingt gewährleistet sein muss. Ansonsten lahmen die Hirsche und sie bewegen sich nicht mehr genügend um zu fressen.

 

 

 

 

 

Tötung der Hirsche und deren Fleischhygiene Vorschriften

  

Vor dem erlegen der Hirsche ist eine Lebendtierschau durch den amtlichen Tierarzt durchzuführen. Der Hirsch ist mittels eines gezielten Büchsenschusses zu erlegen in dem man auf Haupt oder auf denn Träger zielt. Der Eigentümer der Hirsche ist berechtigt sie selber zu erlegen, wenn er besondere Kenntnisse aufweist und denn Schiesskurs von der SVH verbunden mit der regelmässigen Schiesspraxis. Man könnte aber auch denn Wildhüter oder ein im Kanton Bern berechtigten Jäger damit beauftragen. Unmittelbar nach dem schiessen des Hirsches muss er entblutet und aufgebrochen werden. Zur Vermeidung von zu vielen Bakterien, sollte das erlegte Tier innert einer Stunde auf zwei Grad heruntergekühlt werden. Dies muss alles in einem behördlich bewilligten Schlachtlokal passieren. Das Fleisch wird beim Metzger vom Fleischinspektor kontrolliert ob das Tier gesund war und so zum Verkauf geeignet ist. Wenn man den Hirsch für sich Privat nimmt und so das Fleisch nicht in Verkehr geht muss man dies alles nicht machen.

 

 

 

Haftung und Kosten durch schaden von Tieren Vorschriften

  

Für den angerichteten Schaden eines Tieres haftet der, der das Tier hält. Falls man nicht nachweissen kann, dass man mit grösster Sorgfalt der Verwahrung und der Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat. Ist trotzdem mal ein Hirsch entwichen, aus dem Gehege ist dies unverzüglich dem kantonalen Veterinärdienst zu melden. Die Entwichenen Hirsche sind dann innert einer festgelegten Frist zu fangen, ansonsten werden sie vom Wildhüter entschädigungslos aus der Wildbahn entfernt. Der Besitzer muss den Kanton nach Aufwand und das einfangen oder erlegen des Hirsches entschädigen.

Die gewerbsmässigen Wildtierhaltungen werden von den Behörden einmal jährlich überprüft. Die Kontrollkosten der Behörden zu den Vorschriften die sie auf dem Betrieb kontrollieren,  ob sie noch eingehalten werden, hat allein der Besitzer zu tragen.

 

  

 

 


Krankheiten
 

Ein grosses Thema ist die Gesundheit des gehegten Hirsches. Daher gilt es Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um so Ausfälle und Ausbreitung zu verhindern. Einige der wichtigsten Krankheiten sind: 

                                                                        

-Nekrobazillose. Dies ist die häufigste Todesursache bei den Jungtieren. Etwa achtzig Prozent der eingegangenen Jungtiere sterben durch Nekrobazillose. Die Symptome bei den Jungtieren zwischen den ersten und sechsten Monaten sind Abmagerung, Speichelfluss, grosse Schwellung am Unterkiefer und Zurückbleiben, bis es schliesslich zum Tod führt. Diese Krankheit kann nicht behandelt werden.

  

-Parasiten. Die häufigste Todesursache bei Spiessern wird auf Parasiten zurückgeführt. Etwa siebzig Prozent der eingegangenen Tiere zwischen dem sechsten und dem achtzehnten Lebensmonat litten daran. Der Grund dafür liegt darin, dass die Abwehr gegen Würmer noch nicht ausgebildet ist. Noch gefährlicher wird es, wenn überhaupt keine Entwurmungen durchgeführt werden. Am Verbreitesten sind Magen-Darm-Rundwürmer, Peitschenwürmer, Lungenwürmer und die Haarwürmer

  

-Pansen Acidose. Bei der Pansen Übersäuerung sinkt der PH-Wert im Pansen unter sechs, null. Davon sind oft Ranghöhere Tiere betroffen, welche sich mit leicht verdaulichen Kohlehydraten wie Fallobst, Brot oder Kraftfutter überfressen. Daher sollte man bei der Fütterung gut darauf achten wer wie viel kriegt.

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